In urbanen touristischen Hotspots der Schweiz soll in gewissen Quartieren Sonntagsarbeit ermöglicht werden. Der Bund hat Ende November die Revision der Verordnung zum Arbeitsgesetz in die Vernehmlassung gegeben.

Die neue Bestimmung würde es Verkaufsgeschäften erlauben, das ganze Jahr über ohne Bewilligung ArbeitnehmerInnen an Sonntagen zu beschäftigen. Das soll aber nur in grösseren Städten ab 60 000 Einwohnern, die einen Anteil der ausländischen Gäste von mindestens 50 Prozent an allen Logiernächten halten, erlaubt sein. Die Revision betrifft nicht die Ladenöffnungszeiten, welche kantonal geregelt sind.

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