Die Schweizer Stimmberechtigten haben gestern das Covid-19-Gesetz mit 60 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Es beinhaltet nicht nur Finanzhilfen wie die Kurzarbeitsentschädigung und Härtefallregelung sondern sieht im neu verankerten Artikel 11a auch einen Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche vor. Der Bund kann sich an nicht gedeckten Kosten von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 beteiligen. Voraussetzung dafür ist allerdings unter anderem, dass eine kantonale Bewilligung vorliegt und der Anlass in Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt oder verschoben wurde. Der LiveCom-Verband Expo Event setzt sich nun im Rahmen der Verordnung für eine möglichst praxisnahe Umsetzung ein.

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