Die «Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb» (auch «Lex Booking» genannt) steht morgen während der Frühjahrssession der Räte zur Debatte. Im Fokus steht die Erweiterung des Verbots auf alle Paritätsklauseln (Preise, Verfügbarkeiten, Konditionen) – und nicht nur auf Preisparitätsklauseln, wie dies der Bundesrat entschieden hat. Wird den Anträgen der Kommissionsmehrheit zugestimmt, werden den Buchungsplattformen bei den Preisbindungsklauseln also noch engere Grenzen gesetzt.